Eine Praxis (ʿAmal) zur Rückgewinnung einer gestohlenen Sache
Frage
Wenn jemandem etwas gestohlen wurde und er irgendeine Praxis (ʿAmal) ausführt – sei es durch Zauberei oder aus dem Heiligen Koran –, damit seine Sache wiedergefunden wird, wie lautet das Urteil?
Antwort
Koranverse zu lesen und ein Bittgebet (Duʿa) zu sprechen oder jemand anderen darum zu bitten: „O Allah, lass meine Sache wiedergefunden werden“, ist zulässig; auch im edlen Hadith ist ein Bittgebet überliefert. Zauberei (Sihr) aber ist nicht zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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