Das Urteil über den, der Zauberei betreibt
Frage
Frage: Seit anderthalb Jahren hat jemand Zauberei auf uns gelegt, die besonders auf die männliche Kraft wirkt, weshalb wir sehr beunruhigt sind. Wir möchten eine Fatwa einholen, um (zu erfahren): Soll man den Beschwörer bestrafen oder den, der ihn beauftragt hat? – wobei der Beleg der Scharia vorhanden ist.
Antwort
Beide sind schuldig und verdienen Strafe: Die Zauberei fällt auf den Kopf des Zauberers zurück.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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