Die Beschneidung eines Erwachsenen
Frage
Zaid war noch minderjährig, als sein Vater starb. Weil kein Vormund da war, konnte die Beschneidung nicht vorgenommen werden. Jetzt ist Zaid 25 Jahre alt, die Haut ist hart geworden, aber Zaid sagt, er sei jetzt wie ein Beschnittener. Ist in einem solchen Fall die Beschneidung notwendig oder nicht?
Antwort
Die Beschneidung ist Sunna Muʾakkada und gehört zu den Kennzeichen (Schaʿair) des Islam. Ohne schwerwiegenden Entschuldigungsgrund entfällt sie auch bei einem Volljährigen nicht. Da Zaid jedoch wie ein Beschnittener ist und außerdem die Haut hart geworden ist, kann sie aus Notwendigkeit entfallen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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