Den Onkel väterlicherseits „Vater“ nennen
Frage
Frage: Ein Mann hat sechs Söhne. Einer der Söhne ist gestorben; er hat drei Kinder, die bei ihrem Onkel väterlicherseits leben. Eben der Onkel ist für ihr Essen, Trinken und ihre Unterkunft verantwortlich und hält die Neffen wie eigene Kinder. Und diese Neffen sprechen den Onkel auch an, indem sie ihn „Vater“ nennen. Kann es nach der Scharia zulässig sein, dass diese Kinder den Onkel auf diese Weise ansprechen, indem sie ihn „Vater“ nennen, oder nicht?
Antwort
Den Onkel väterlicherseits kann man im übertragenen Sinn (Madschazan) „Vater“ nennen, besonders wenn er auch für ihre Erziehung und Ähnliches verantwortlich ist; nach der Scharia ist dabei nichts Verwerfliches. [ar]والجد والعم يسميان أبًا مجازًا[/ar] „Großvater und Onkel väterlicherseits werden im übertragenen Sinn ‚Vater‘ genannt“ („Ruh al-Maʿani“, Bd. 2, S. 507).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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