Die Strafe für die Fahrt in der Rikscha zusammen mit einem Nicht-Mahram
Frage
Ich bin eine Frau von sechzig Jahren. Ich stieg zusammen mit einem Mann von 65 Jahren in eine Rikscha und fuhr vom Markt nach Hause. Als ich zu Hause ankam, schloss meine Gemeinde mich aus ihrer Gemeinde aus. Das möchte ich Sie fragen: Wenn ich mit ihm zusammensitzend gefahren bin, was ist dabei die Sünde? Und wenn ich mit ihm sogar irgendeine Sünde begangen hätte, wie lautet die Strafe oder welche Sühne (Kaffara) gibt es, damit ich sie erfülle und wieder in die Gemeinde aufgenommen werden kann?
Antwort
Der Hidschab vor einem Nicht-Mahram ist verpflichtend. So mit ihm in einer Rikscha zu fahren, dass Körper den Körper berührt, ist nicht richtig. Wurde darüber hinaus noch irgendeine Sünde begangen, so entspricht die Strafe dafür der Art der Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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