Die ärztliche Untersuchung für die Anstellung
Frage
Zaid ist bei der Stadtverwaltung angestellt – für die Wissenschaft des Tadschwid (Regeln der Koranrezitation), den Koran und das notwendige Grundwissen der Religion oder in einer anderen Abteilung; dieser Mann ist auch ein Alim und in keiner Weise krank. Die Stadtverwaltung hat ihn angewiesen, sich ärztlich untersuchen zu lassen.
Antwort
Eine ärztliche Untersuchung auf diese Weise durchzuführen und sich ihr zu unterziehen, ist nicht erlaubt. Den Körperteil, dessen Bedecken Fard ist, für diesen Zweck zu entblößen, ihn einem Nicht-Mahram zu zeigen und ihm zu gestatten, ihn mit der Hand zu berühren, ist auf keinen Fall erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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