Hidschab vor den Kindern des Mannes der Schwester
Frage
Es gibt eine (verheiratete) Frau; der Mann ihrer Schwester ist gestorben. Soll sie nun vor ihren Stiefneffen, das heißt den Kindern des Mannes ihrer Schwester, die von einer anderen Frau sind, keinen Hidschab einhalten?
Antwort
Der Hidschab ist einzuhalten, denn sie sind völlig Fremde: Der Nikah (Ehevertrag) mit ihnen ist zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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