Hidschab auch vor Mahram bei Befürchtung von Fitna
Frage
Wenn Charakter und Verhalten von Mahram (nahen Verwandten, mit denen die Ehe verboten ist) – das heißt des leiblichen Vaters, Bruders, Onkels väterlicherseits (jüngerer oder älterer Bruder des Vaters), Onkels mütterlicherseits und dergleichen – zweifelhaft sind, zum Beispiel sie berauschenden Wein trinken oder in irgendeinem anderen verdorbenen Tun, Frevel und Ausschweifung versunken sind und das Mädchen zwingen, draußen umherzugehen, sie an einen so abscheulichen Ort wie eine Ausstellung bringen oder sie zwingen,…
Antwort
Besteht die Befürchtung von Fitna (Versuchung) und die Gefahr, dass sie verdorben wird, so soll man sie den Hidschab auch vor ihnen einhalten lassen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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