Sterilisation (Nasbandi) aus beruflichem Zwang
Frage
Frage: Wie lautet das Urteil im Fall der Entlassung aus der Behörde oder der Suspendierung vom Dienst, wenn es keine (andere) Einkommensquelle gibt?
Antwort
Die Bestimmungen über Zwang und äußerste Not (Idtirar) sind besondere: In dem Grad, in dem der Zwang besteht, gibt es auch eine Erleichterung in den Bestimmungen, bis dahin, dass es zur Rettung des Lebens sogar erlaubt ist, Aas zu essen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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