Die Benutzung von Kupfer- und Messinggeschirr und Ähnlichem, das Tragen von Dhoti und Lendentuch, die Wasserpfeife
Frage
Frage: Wie lautet das Urteil über die Benutzung von unverzinntem Geschirr aus Messing und Kupfer, über das Rauchen der Wasserpfeife (Huqqa) und über das Tragen von Dhoti (Lendentuch, traditionelle Männerkleidung der Hindus) und Hüfttuch?
Antwort
Geschirr aus Messing und Kupfer zu benutzen ist erlaubt; wenn es aber eine Nachahmung der Ungläubigen (Kuffar) ist, dann ist es verboten. Das Hüfttuch so zu binden, dass die Awra (Schamgegend) entblößt wird, oder es nach der Art der Ungläubigen zu binden, ist nicht erlaubt, und es gemäß der Scharia zu binden ist erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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