Das Urteil über den Fisch Gunch
Frage
Frage: Über einen Fisch, den man in unserer Sprache „Gunch“ nennt (örtliche Bezeichnung eines Fisches, vermutlich eines großen Fluss-Welses) und der sich vor Ihren Augen befindet – teilen Sie uns bitte das Urteil der Scharia mit.
Antwort
Wir haben diesen Fisch angesehen. Es ist ohne Zweifel ein Fisch und kein anderes Tier. Nach der Scharia ist er erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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