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Das Halten eines Hundes zum Schutz des Hauses

Frage

Frage: Ein Mann hat sein Haus (Villa) außerhalb der Stadt gebaut; dort besteht Gefahr für Leben und Eigentum. In dieser Lage möchte er zum Schutz einen Hund halten. Wie lautet das schariarechtliche Urteil? Soll man den Hund innerhalb des Hauses oder draußen halten? Wenn man ihn nicht hält, welche Form des Schutzes gibt es dann?

Antwort

Bei einer solchen Gefahr ist es richtig, zum Schutz des Hauses einen Hund zu halten; so in „‘Umdat al-Qari“. Weiter: Man kann ihn im Haus oder draußen halten – wo es sich bequem ergibt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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