Die Rückgabe eines Stiers, der von einem Brahmanen gekauft wurde
Frage
Frage: Ein Mann, ein Metzger, kaufte auf dem Markt den zum Verkauf angebotenen Stier eines Brahmanen. Nun will er ihn zum Essen schlachten; der Brahmane und der muslimische Metzger leben im selben Dorf. Jetzt möchte der Brahmane, dass der Stier zurückgegeben wird; jener gibt ihn nicht zurück, aber irgendein anderer Mann hat erreicht, dass der Stier von dem genannten Metzger zurückgegeben wurde. Nun vollziehen diese Brahmanen ihm auch noch eine hinduistische Verehrung (Puja), weil er dem Schlachten entkommen ist.
Antwort
Kauf und Verkauf von Stieren und Ähnlichem bei einem Hindu sind erlaubt; wenn das Geschäft missfällt oder irgendeinem Nutzen (Maslaha) widerspricht, ist auch die Rückgabe zulässig. Aber aus dem genannten Beweggrund zurückzugeben ist schlecht. Dennoch entsteht dadurch in seinem Imamamt kein Mangel.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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