Gastfreundschaft — Erlaubtes und Verbotenes
- Begründung, dass es erlaubt ist, eine Einladung zum Mahl anzunehmen und selbst einzuladen
- Ausführliche Erläuterung zur Annahme einer Einladung zum Mahl
- Die Bedingung, Geld für die Teilnahme am Mahl zu erhalten
- Bewirtung von Gelehrten in einem Zimmer mit Bildern
- Teilnahme und Bewirtung bei einer Feier, bei der Musik spielt
- Teilnahme an einer Versammlung, bei der Frevel begangen wird
- Einen Kafir zum Mahl einladen
- Das Totengedenkmahl bei den Hindus
- Bewirtung bei Nichtmuslimen und ihre Einladung
- Essen im Haus eines Wäschers
- Bewirtung durch einen Wahlkandidaten
- Die Einladung eines Fasiq annehmen und ihn mit Salam grüßen
- Die Einladung eines Fasiq annehmen
- Einladung eines Fasiq, Spenden und Geschenke einfacher Leute
- Annahme der Einladung eines Armreifenhändlers und eines Metzgers
- Annahme der Einladung dessen, der keine Zakat entrichtet
- Einladung dessen, der nicht betet, und des Zinsnehmers
- Bewirtung aus dem Einkommen eines Pfandguts
- Eine Bewirtung essen vor der Aufteilung des Nachlasses
- Das Urteil über Vermögen aus Zins (Riba) nach der Reue
- Annahme der Einladung einer Unzüchtigen, die mit Haram-Vermögen ausgerichtet wird
- Annahme der Einladung dessen, der mit Haram und Halal bewirtet
- Annahme einer Einladung, die mit gemischtem Haram- und Halal-Vermögen ausgerichtet wird
- Annahme der Einladung eines Menschen, bei dem nur ein Teil des Vermögens Halal ist
- Annahme der Einladung von jemandem, dessen Vermögen aus Haram und Halal gemischt ist
- Bewirtung anlässlich des Kalbens einer Büffelkuh und der Beschneidung: für einen Lehrer
- Teilnahme eines Wohlhabenden am Niyaz-Mahl
- Teilnahme eines Reichen an einer Bewirtung „im Namen Allahs“
- Darf ein Gast jemandem etwas vom Tischtuch geben
- Forderung eines Gemeindemitglieds, bei Gemeinschaftsmählern Ziegenfleisch zu servieren
- Wenn der Gast beim Gastgeber um Salz und Ähnliches bittet
- Bewirtung eines anderen durch den Gast
- Dem Gast Ehre erweisen
- Die Bewirtung einfacher Leute und Ehrengäste bei einem Festmahl
- Bewirtung fremder Frauen (Nicht-Mahram)
- Ein Nichtgelehrter lädt einen Gelehrten ein und sagt, dass diese Speise aus Haram stammt
- Bei einer Bewirtung soll man mit Erlaubnis zu essen beginnen
- Bewirtung mit Süßigkeiten zum Erlernen eines Handwerks und auf Drängen von Freunden
- Zu einer Bewirtung gehen, wo die Ehre in Gefahr ist
- Eine Bewirtung auf dem Feld aus freudigem Anlass
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