Annahme der Einladung eines Menschen, bei dem nur ein Teil des Vermögens Halal ist
Frage
Frage: Wenn bei jemandem ein Teil des Vermögens Halal ist und zwei Teile des Vermögens Haram sind, ist es dann zulässig, die Einladung eines solchen Menschen anzunehmen, oder nicht?
Antwort
Eine solche Einladung anzunehmen ist verboten. Wenn ein solcher Mensch jedoch aus Halal-Vermögen bewirtet, ist es zulässig, seine Einladung anzunehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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