Forderung eines Gemeindemitglieds, bei Gemeinschaftsmählern Ziegenfleisch zu servieren
Frage
Frage: Zaid ist Mitglied einer organisierten Biradari (Sippen- oder Kastengemeinschaft). Zaid sagt: „Ich habe bei jedem Fest bei mir die Mitglieder der Gemeinschaft mit Ziegenfleisch bewirtet, deshalb werde ich, wo immer ich an einem Gemeinschaftsmahl teilnehme, nur Ziegenfleisch essen.“ Die zweite Bedingung Zaids lautet: Wenn jemand aus unserer Nachbarschaft an einem Gemeinschaftsmahl teilgenommen und „großes Fleisch“ (Rindfleisch)
Antwort
(1) Diese Forderung Zaids ist falsch und widerspricht der Scharia. Wenn er mit „kleinem Fleisch“ (Ziegenfleisch) bewirtet hat, so war das keine Schuld, die man einfordern könnte. (2) Diese Strafzahlung ist nach der Scharia nicht zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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