Die Nichterfüllung eines geschuldeten Rechts
Frage
Frage: Ein Mann sagte: „Gib mir etwas Geld, ich werde dich nicht betrügen“, und schwor darauf einen Eid. Dann sagte er: „Gut, dann löse den Eid auf.“ Der andere antwortete: „Ich habe ihn aufgelöst.“ Da sagte er: „Jetzt gebe ich nichts mehr.“ Wie lautet die Entscheidung über einen solchen Mann?
Antwort
Wer, obwohl er in der Lage ist, das einem anderen geschuldete Recht zu erfüllen, es dennoch nicht erfüllt, ist ein Ungerechter (Zalim) und ein Usurpator (Ghasib), ein schwerer Sünder. Auch wenn er nicht geschworen hätte, wäre die Erfüllung verpflichtend gewesen, und durch die Auflösung des Eides ist er ebenfalls nicht (von der Pflicht) befreit.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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