Die freiwillige Spende eines Schuldners
Frage
Frage: Ein Mann treibt Handel mit fünfhundert Rupien und ist sechshundert Rupien verschuldet. Darf er trotz dieser Schuld, wenn er möchte, einer Madrasa, einer Moschee und Ähnlichem eine Unterstützung geben oder nicht? Oder hat die Rückzahlung der Schuld Vorrang? Und verdient er Lohn (Thawab), wenn er Unterstützung leistet, oder nicht?
Antwort
Diese Spende hat den Rang eines Nafl (freiwillige Handlung), die Rückzahlung der Schuld aber ist Fard. Wenn ein Mensch, während das Fard noch auf ihm lastet, eine Nafl-Handlung verrichtet, so erhält er dafür auch Lohn, und er wird für die Verzögerung der Schuld zur Rechenschaft gezogen. Daher ist es falsch zu sagen, dass er keinen Lohn erhält!
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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