Ersatzpflicht für ein anvertrautes Gut, das verloren ging, nachdem es vergraben wurde
Frage
Frage: Vor fünfundzwanzig Jahren kam meine Nichte (Tochter meiner Schwester) zu meiner Frau, um bei ihr zur Verwahrung etwas Silberschmuck zu hinterlegen. Obwohl ich es verboten hatte, ließ sie ihn, indem sie meine Frau mit Schmeicheleien umstimmte, dort. Meine Frau legte den Schmuck in ein Kästchen und vergrub es in einem gemieteten Haus. Nach einiger Zeit stürzte das Haus in der Regenzeit ein; man ließ den Schutt wegräumen und baute das Haus neu auf.
Antwort
Da das anvertraute Gut in ein Kästchen gelegt und in einem sicheren Haus in ein in die Erde gegrabenes Loch vergraben wurde, hat man seinerseits die Bewahrung vollständig sichergestellt. Als danach das Haus einstürzte und neu aufgebaut wurde, erinnerte man sich nicht einmal mehr an diese Amana (anvertrautes Gut).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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