Wie ist zu verfahren, wenn die geliehene Sache nach Zahlung ihres Ersatzes wieder auftaucht?
Frage
Frage: Wenn eine geliehene Sache (ʿAriya) trotz vollständiger Obhut verschwunden ist und wegen ihres Verschwindens für die verschwundene Sache ein Ersatz bezahlt wurde, nach der Zahlung des Ersatzes aber die ursprüngliche Sache wieder zum Vorschein kam – soll man nun, indem man die ursprüngliche Sache zurückgibt, den Ersatz zurücknehmen? Wird es nach der Scharia richtig sein, so zu handeln, oder nicht?
Antwort
Die Grundregel ist eben diese: Man soll die Sache zurückgeben und den Ersatz zurücknehmen. Wenn man sich darüber nicht einigen kann, dann wird die geliehene Sache im Austausch gegen den Ersatz Eigentum des Entleihers (Mustaʿir).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.