Die Inbesitznahme durch den Verwalter des Evakuiertenvermögens begründet Eigentum
Frage
Frage: Das Vermögen meines Vaters ging an den staatlichen Verwalter des Evakuiertenvermögens (Custodian) über. Der Verwalter machte mich zum Mieter eines Teils davon, einen anderen Teil bekam mein Schwager (der Mann meiner Schwester). Es gibt ein Haus: Oben wohnt der Schwager, unten ist mein Laden. Ich habe mich bemüht und dafür gesorgt, dass der Schwager das Haus mit dem Laden kaufte, und der Schwager versprach mir: „Ich werde dich nicht aus dem Laden (dem unteren Teil) ausziehen lassen.
Antwort
Wenn der Staat sich gewaltsam und zwangsweise etwas aneignet, so begründet diese Inbesitznahme (Istilaʾ) Eigentum. Nach dieser Regel wurde an jenen Häusern, die der Staat zur Zeit des Jahres 47 als Eigentümer in Besitz nahm, das Eigentum des Staates begründet. Dann wurden diese Häuser versteigert, und wer sie kaufte, wurde Eigentümer.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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