Der Verkauf der Pension
Frage
Frage: Zaid ist Muslim und Untertan, Bakr ist Nichtmuslim und Herrscher des gegenwärtigen Staates. (1) Zaid war für eine (festgelegte) Zeit bei Bakr angestellt. Nach Ablauf der bestimmten Frist setzte Bakr für Zaid als Entlohnung für den Dienst (Haqq al-Khidma) lebenslang einen monatlichen Betrag fest und entband ihn vom betreffenden Dienst. (2) Dieser lebenslang festgesetzte monatliche Betrag ist sowohl Zaid als auch Bakr bekannt und befindet sich im Besitz Bakrs. (3)
Antwort
An diesem Geschäft liegt offenbar der erste Mangel darin, dass der Angestellte etwas verkauft, was noch nicht in seinen Besitz (Qabd) gelangt ist; das ist nach der Scharia nicht erlaubt, „weil dessen Übergabe nicht in seiner Macht steht“ (لكونه غير مقدور التسليم).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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