Kommt ein Verkauf bei Entgegennahme von Handgeld zustande?
Frage
Frage: Amr verkaufte Zaid ein Viertel eines Hauses für vierhundert Rupien und schrieb, nachdem er einen Betrag von hundert Rupien als Handgeld genommen hatte, folgende Erklärung: „Den Betrag von hundert Rupien nehme ich jetzt als Handgeld, und den Betrag von dreihundert Rupien werde ich bei der Registrierung nehmen.
Antwort
(1) Er ist zustande gekommen. (2) Nein. (3) Nein. (4) Der Verkauf ist zustande gekommen; wenn der Verkäufer ihn nun auflösen möchte, kann er ihn mit Einverständnis des Käufers auflösen, indem er den Betrag von hundert Rupien zurückgibt. (5) Wenn der Verkäufer das Haus nicht gibt und Streit anfängt, ist der Käufer berechtigt, sein Geld zurückzunehmen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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