Eine vom Verkäufer gestellte Bedingung, nachdem der Verkauf endgültig geworden ist
Frage
Frage: Umar verkaufte Zaid Land ohne irgendeine Bedingung, doch nach Erhalt des Geldes gibt Umar das Land nicht her und stellt dafür eine Bedingung. Wie ist dieses Stellen einer Bedingung durch Umar nach der Scharia zu beurteilen?
Antwort
Nachdem Angebot (Idschab) und Annahme (Qabul) des Verkaufs endgültig geworden sind, ist es nicht richtig, irgendeine Bedingung zu stellen: Jetzt ist kein Recht mehr geblieben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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