Verkauf vor der Besitzergreifung (Qabd)
Frage
Frage: Zaid gab Umar den Preis für die Anfertigung von Kisten (Truhen) verschiedener Art auf der Grundlage von zwölf Anna (Münze, 1/16 Rupie) und sagte: „Mache sie in zwanzig Tagen.“ Jetzt fertigt Umar die Kisten an, die zwanzig Tage sind noch nicht um. Zaid sagte zu Umar: „Verkaufe die Kisten auf der Grundlage von vierzehn Anna und gib mir den Preis auf der Grundlage von vierzehn Anna.“ Umar hat sich nun vorgenommen, sie auf der Grundlage von einer Rupie zu verkaufen und einen Gewinn von zwei Anna zu erzielen.
Antwort
Es ist nicht erlaubt. Zaid soll zuerst seine Kisten in Besitz nehmen; danach kann er sie, wenn er will, Umar so übergeben: „Ich habe dir diese Kisten für 14 Anna verkauft“, und Umar kann sie, nachdem er sie gekauft hat, zu dem Preis verkaufen, den er will.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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