Kauf und Verkauf durch minderjährige Kinder
Frage
Frage: In den Dorfläden kaufen und verkaufen Kinder aller Altersstufen, kleine wie große. Die Frage ist: Ist es für den Verkauf (Baiʿ) notwendig, volljährig zu sein, oder nicht – ist es erlaubt oder nicht erlaubt? Bitte teilen Sie uns die Entscheidung der Scharia mit.
Antwort
Wenn minderjährige Kinder mit der Erlaubnis ihres Vormunds (Wali) kaufen und verkaufen, so ist es erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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