الإفتاء

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Märtyrergedenkversammlung

Frage

(1) Wenn Zaid – in den Tagen des Muharram oder außerhalb der Tage des Muharram – zu Hause schlicht dasitzt, sieben bis acht weitere Personen eingeladen hat und verlässliche, belegte und gesicherte Berichte über das Martyrium vorliest, in denen es weder Klagegesänge noch Trauerelegien und dergleichen noch Verse gibt, die der Scharia widersprechen – ist es dann richtig, eine solche Versammlung abzuhalten, oder nicht? (2)

Antwort

(1) In den Tagen des Muharram ist es nicht erlaubt. Außerhalb der Tage des Muharram soll man, wenn das Ziel das Erlangen von Segen ist, zuerst die anderen großen edlen Gefährten ﵃ erwähnen – die Schaikhain (Abu Bakr und Umar ﵄) und die Khatanain (die beiden Schwiegersöhne des Propheten ﷺ, Uthman und Ali ﵄)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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