Einige Bräuche vor dem Freitagsgebet und der Handschlag nach dem Freitagsgebet
Frage
Bei uns leben Leute der schafiitischen Rechtsschule. Am Freitag vor der Chutba (Predigt) liest der Muezzin im Stehen folgendes Bittgebet: [ar]إِنَّ ٱللَّهَ وَمَلَـٰٓئِكَتَهُۥ يُصَلُّونَ عَلَى ٱلنَّبِىِّ ۚ يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ صَلُّوا۟ عَلَيْهِ وَسَلِّمُوا۟ تَسْلِيمًا[/ar] „Wahrlich, Allah und Seine Engel sprechen den Segen über den Propheten. O ihr, die ihr glaubt! Sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit Friedensgruß“ (Sure Al-Ahzab, 33:56).
Antwort
Das Lesen dieser Bittgebete vor der Freitagspredigt ist weder durch ein Hadith noch durch das Fiqh belegt; wer es für belegt hält, soll einen Beweis bringen. In dem umfangreichen Buch des hanafitischen Fiqh „Radd al-Muhtar“ (Bd. 5, S. 224) ist die Festlegung einer Zeit für den Handschlag nach dem Gebet als verbotene Neuerung (Bidʿa)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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