Der Handschlag nach dem Gebet
Frage
Nach dem Freitagsgebet, nach den Gebeten der beiden Feste und nach dem Morgengebet gibt man sich in der Moschee die Hand (Musafaha). Wie lautet die Regelung dazu in der hanafitischen Rechtsschule, und welche Sünde trifft diejenigen, die es nicht tun?
Antwort
Für die Musafaha (den Handschlag) hat die Scharia die Zeit zu Beginn der Begegnung festgelegt. Für sie eine Zeit nach irgendeinem Gebet festzulegen ist nach der Scharia ohne Beleg und falsch; es ist eine missbilligte Neuerung (Bidʿa makruha), es ist der Brauch der Rafiditen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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