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Das Anzünden von Räucherstäbchen am Grab, der Adhan am Grab und die Gedenkfeier am dritten Tag

Frage

An manchen Orten besteht der allgemeine Brauch: Wenn jemand stirbt, werden drei Tage lang am Grab Räucherstäbchen oder Lichter angezündet und der Adhan gerufen, und am dritten Tag gelten als Gedenkfeier („Tidscha“) die Koranrezitation für den Verstorbenen und das Lesen des „Ayat-e Karima“ als verpflichtend und notwendig. Sind diese Handlungen nach der Scharia erlaubt?

Antwort

Diese Handlungen sind Bidʿa (Neuerung in der Religion) und nicht erlaubt. Den Lohn (Thawab) [dem Verstorbenen] zukommen zu lassen, indem man den Koran liest, betet, fastet oder den Armen Speise, Kleidung, Geld und anderes gibt – ohne Festlegung eines Datums, und sich damit so sehr zu beeilen, wie es möglich ist, ja es sogar noch vor der Beisetzung zu tun – ist lobenswert…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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