Die Hand zu zeigen, um die Zukunft zu erfahren, ist nicht erlaubt
Frage
Ist es erlaubt, einem Kundigen dieser Kunst (der Handlesekunst) die Hand zu zeigen, um die Zukunft zu erfahren?
Antwort
Es ist nicht erlaubt. Wessen Glaubensüberzeugung bereits verdorben ist, der muss seine Überzeugung berichtigen und Reue (Tauba) tun. Und wessen Glaubensüberzeugung nicht verdorben ist, sondern wer die Hand nur zum Ausprobieren zeigt, dem ist es ebenfalls nicht erlaubt, weil die Gefahr besteht, dass seine eigene Überzeugung verdorben wird, und weil es für Menschen mit…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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