Ein Ziegenbock im Namen eines geistlichen Meisters wird durch das Schlachten nicht halal
Frage
Ein Ziegenbock, der im Namen eines geistlichen Meisters (Pir) geweiht wurde – wobei beim Schlachten der Name Allahs ausgesprochen wird –, ist er Haram, Halal oder Makruh, zumal es im Tafsir keinen Beleg dafür gibt, dass er verboten ist?
Antwort
Das ist Haram. [ar]صَرَّحَ بِهِ فِي تَفْسِيرِ الْإِكْلِيلِ حَاشِيَةِ مَدَارِكِ التَّنْزِيلِ وَأَكْثَرَ فِيهِ مِنَ النُّقُولِ، وَأَيْضًا صَرَّحَ بِهِ فِي تَفْسِيرِ عَزِيزِي[/ar] „Hierüber wird im Tafsir ‚al-Iklil‘, einer Randglosse (Haschiya)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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