الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Ein Ziegenbock im Namen eines geistlichen Meisters wird durch das Schlachten nicht halal

Frage

Ein Ziegenbock, der im Namen eines geistlichen Meisters (Pir) geweiht wurde – wobei beim Schlachten der Name Allahs ausgesprochen wird –, ist er Haram, Halal oder Makruh, zumal es im Tafsir keinen Beleg dafür gibt, dass er verboten ist?

Antwort

Das ist Haram. [ar]صَرَّحَ بِهِ فِي تَفْسِيرِ الْإِكْلِيلِ حَاشِيَةِ مَدَارِكِ التَّنْزِيلِ وَأَكْثَرَ فِيهِ مِنَ النُّقُولِ، وَأَيْضًا صَرَّحَ بِهِ فِي تَفْسِيرِ عَزِيزِي[/ar] „Hierüber wird im Tafsir ‚al-Iklil‘, einer Randglosse (Haschiya)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو