„Wenn ich dies und das tue, dann soll ich das Fleisch des Propheten ﷺ essen“
Frage
Frage: Zaid schwor: „Wenn ich von nun an mein Leben lang süße Fadennudeln esse oder Tee trinke, dann soll ich das Fleisch des Gesandten Allahs ﷺ essen.“ Ebenso schwor Bakr: „Wenn ich jemals in meinem Leben mit Zaid spreche, dann soll ich das Fleisch des Gesandten Allahs ﷺ essen“ (Allah bewahre!). Alle diese Schwüre wurden im Zustand des Zorns geleistet. Nun ist zu erfragen: Ist es nach der Scharia erlaubt, solche Schwüre zu leisten und an ihnen festzuhalten, oder nicht? Und wenn dafür eine Sühne (Kaffara)
Antwort
Einen solchen Schwur zu leisten ist ein Zeichen äußerster Unwissenheit und Herzenshärte (Qasawa). Er soll entgegen seinem Schwur handeln, das heißt, die süßen Fadennudeln essen und den Tee trinken, und um seine Seele (Nafs) zu bestrafen, zehn Bedürftige zweimal satt speisen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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