Sind die Ländereien Indiens Uschr-Land?
Frage
Bezüglich des Uschr schreiben Sie, verehrte Herren, dass nach der Abschaffung des Großgrundbesitzes (Zamindari) die Ländereien Indiens in das Eigentum der gegenwärtigen Regierung übergegangen sind und der Uschr daher nicht Wadschib ist. In einer Ausgabe der Zeitschrift „Darul Uloom“ (von Maulana Fazl ar-Rahman Mungeri) ist jedoch ein Artikel erschienen, in dem bewiesen wird, dass es in Indien Uschr-Land gibt, während in der Zeitschrift „Darul Uloom Deoband“ das Gegenteil steht.
Antwort
Die Meinung der Gelehrten von Munger bezüglich des Uschr ist genau diese – dass er Wadschib ist: Sie betrachten das Imarat-e Schariʿa (das schariatrechtliche Emirat) als eine Art islamisches Emirat (Führung durch einen Amir).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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