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Sind Madrasen ein Bayt al-Mal?

Frage

Sind Madrasen in unserer Zeit ein Bayt al-Mal (öffentliche Kasse) wie zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ? Haben in ihr auch hungernde Arme einen Anspruch? Darf man Getreide und dergleichen als Darlehen oder als Almosen geben, so wie zur Zeit des Propheten ﷺ aus dem Bayt al-Mal Hilfe geleistet wurde?

Antwort

Im vollen Sinn ist es kein Bayt al-Mal, denn vom Bayt al-Mal wurden ʿAschir, Saʿi und Musaddiq (Einsammler) eingesetzt, die nach dem Gesetz der Scharia die Zakat und Ähnliches vom offenkundigen Vermögen (Amwal zahira) erhoben und ablieferten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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