Zakat für eine halbstaatliche Madrasa
Frage
In Gangoh wurde eine islamische Madrasa ausschließlich für den Unterricht im Koran sowie in notwendigem Rechnen und Urdu eröffnet. Ihre Ausgaben wurden folgendermaßen gedeckt: Von den Muslimen nahm man einen gewissen Betrag als gesammelte Spenden. Als die Ausgaben der Madrasa durch diese Spenden nicht gedeckt wurden, begann man, von den Leuten Geld aus dem Posten der Zakat sowie Geld von den Fellen der Opfertiere einzusammeln und es mittels einer Hila der Zulässigkeit (eines Rechtskniffs der Zulässigkeit)
Antwort
Antwort (1) Wenn die Zakat bei dem angekommen ist, der zu ihrem Empfang berechtigt ist, ist sie entrichtet. Nun ist es zulässig, dieses Geld gemäß der Anweisung dieses Empfängers auszugeben – für welche Sache auch immer er es der Madrasa gegeben hat; ebenso verhält es sich mit dem Gegenwert des Qurbani (Opfertiers).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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