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Die Art der Verwendung der Zakat für Studenten

Frage

Ich bin seit zwölf Jahren im Vertrauen auf Allah (ohne festes Gehalt) Imam in einer Moschee in einem Hindu-Viertel einer Stadt Indiens. Preis sei Allah, mein Auskommen gestaltet sich gut. Ich habe keinen persönlichen Vorteil – es ist allein der Wunsch, die Moschee zu beleben. Ich denke daran, einige auswärtige Studenten aufzunehmen, die die Religion lernen werden.

Antwort

Zakat und ähnliche Mittel für die Bedürfnisse bezugsberechtigter Studenten zu verwenden, und zwar in der Form der Übereignung (Tamlik), ist nach der Scharia erlaubt. Damit gilt die Zakat als entrichtet. Dazu ist es nicht nötig, zu irgendeiner juristischen Kunstgriff-Lösung (Hila) zu greifen.

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