Zakat auf Arbeitsgeräte des Handels
Frage
Gibt es Zakat auf Arbeitsgeräte des Handels oder nicht – zum Beispiel auf eine Wassermühle oder einen Traktor, mit denen Handel betrieben wird, das heißt, Geld verdient wird?
Antwort
Wenn diese Geräte selbst zum Verkauf bestimmt sind, dann wird darauf Zakat entrichtet. Wenn aber mit ihnen Land bestellt oder Mehl gemahlen wird und sie selbst nicht verkauft werden, dann gibt es darauf keine Zakat.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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