Entrichtung der Zakat mittels einer Banknote
Frage
„Malfuzat“ („Aussprüche“), siebter Teil, S. 305; Zeitschrift „al-Muballigh“, Nr. 18, Bd. 13, Monat Dschumada al-Ula des Jahres 61 n. H.; Ausspruch Nr. 446. Ein Nawab (Titel eines muslimischen Fürsten) stellte schriftlich folgende Frage: Heutzutage bekommt man keine Rupien, man bekommt nur Banknoten, und mit ihnen wird die Zakat nicht entrichtet; wie ist die Zakat in einem solchen Fall zu entrichten?
Antwort
Die Banknote ist keine Rupie, sondern eine Quittung und eine Hawala (Schuldübertragung). Die Bedingung für die Entrichtung der Zakat mittels einer Banknote ist, dass sie beim Bedürftigen nicht verlorengeht, sondern dass er sie für den Erwerb von Vermögen verwendet: Er tauscht sie entweder in Rupien um oder kauft damit irgendeinen anderen Gegenstand.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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