Zakat auf eine Schuld
Frage
Ein Mann gab seinen Schmuck im Wert von etwa tausend Rupien einem nahen Verwandten, als dieser in großer Not war – auf dessen Drängen hin. Seitdem sind mehr als sechs Jahre vergangen, doch jener konnte weder den Schmuck noch dessen Wert zurückgeben. Vor einiger Zeit ist er verstorben. Die Angehörigen und Kinder des Verstorbenen sind derzeit nicht in der Lage, den Wert dieses Schmucks zu zahlen, sodass es kaum Hoffnung gibt. Ist in diesem Fall die Zakat für den Eigentümer des Schmucks zu entrichten (Wadschib)?
Antwort
Im Augenblick ist die Entrichtung der Zakat darauf nicht Wadschib. Wenn [die Schuld] nicht eingezogen wird, entfällt die Zakat darauf vollständig. Wird sie aber eingezogen, so wird die Entrichtung der Zakat verpflichtend. Wird sie nicht auf einmal eingezogen, so ist beim Empfang von mindestens vierzig Dirham (einem Fünftel eines Nisab)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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