Die Umfriedung eines Friedhofs aus den Einnahmen von Kinovorführungen
Frage
Hier gibt es einen alten Friedhof, um den keine Umfriedung (Mauer an vier Seiten) gebaut wurde. Nun ist die Lage so, dass man ihn irgendwie umfrieden muss. Ein Aufruf zu Spenden ist bereits ergangen, aber wegen der schlechten Lage der Muslime kommen die Spenden nicht zusammen, und der Kostenvoranschlag ist sehr hoch. Wie lautet in diesem Fall das Urteil der Scharia, wenn man zwei bis vier Kinovorstellungen veranstaltet und mit deren Einnahmen die Umfriedung bauen lässt?
Antwort
Zu diesem Zweck Kinovorführungen zu veranstalten und Geld damit zu erzielen, ist nicht erlaubt – es ist eine Sünde (Maʿsiya). Wenn man aber rund um den Friedhof Läden baut, sie vermietet und aus der Miete die Ausgaben des Friedhofs deckt, so besteht dafür eine Möglichkeit, unter der Bedingung, dass durch diese Bauten der Friedhof nicht beengt wird.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.