Die Tablighi-Gruppe mit dem Essen der Madrasa verköstigen
Frage
In einer Madrasa hat der Herr Rektor ein Tabligh-Zentrum eingerichtet. Jeden Donnerstag kommen Gruppen (Dschamaʿat), und sie werden auf Kosten der Madrasa verköstigt. Ist es zulässig, die Tablighi-Dschamaʿat mit dem Geld der Madrasa zu verköstigen, oder nicht? In der Gruppe sind Leute aller Art – Arme und Reiche.
Antwort
Diese Handlungsweise des Herrn Rektors ist falsch. Sie muss korrigiert werden.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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