الإفتاء

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Der Bau einer Moschee auf dem Land der Madrasa als Bedürfnis der Madrasa

Frage

Ein Mann hat für eine Madrasa ein Anwesen zur Stiftung (Waqf) erklärt; auf einem Teil dieses Anwesens ist das Gebäude der Madrasa errichtet, und ein Grundstück wurde dafür zurückbehalten, es zu verpachten (Idschara) und aus den Einnahmen die Grundsteuer (Charadsch) für das gesamte Anwesen zu zahlen; die Zahlung der Grundsteuer wird der Verwalter der Stiftung (Mutawalli) besorgen.

Antwort

Wenn in der Nähe keine andere Moschee ist, in der die Bewohner der Madrasa das Gebet verrichten könnten, oder eine Moschee zwar vorhanden ist, aber so eng, dass nicht alle hineinpassen, oder wenn der Weg dorthin zum Gebet einen Nachteil für die Interessen der Madrasa bedeutet – zum Beispiel großer Zeitverlust, oder die Madrasa bleibt ohne Bewachung und Ähnliches –, dann gehört…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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