Aufnahme eines Zinsdarlehens durch das Moscheekomitee für einen Hausbau
Frage
Das frühere Moscheekomitee hat aus äußerster Notwendigkeit für den Bau eines Gebäudes bei einem Geldverleiher gegen Zinsen einen Betrag aufgenommen, nachdem es eine „Reservierung“ (?) vorgenommen und alles ordnungsgemäß rechtlich schriftlich festgehalten hatte. Es hatte weder diesen Betrag noch die Zinsen zurückzahlen können, als neue Wahlen stattfanden und das Komitee wechselte: In das amtierende Komitee kamen andere Leute. Nun verlangt der Geldverleiher seinen Betrag samt Zinsen vom jetzigen Komitee.
Antwort
Die Verantwortung dafür liegt beim früheren Komitee, das für die Moschee gegen Zinsen Geld aufgenommen hat. Wenn es irgendwie möglich ist, dass das jetzige Komitee im Namen der Moschee den Hauptbetrag zahlt und das frühere Komitee die Zinsen aus eigenen Mitteln zahlt oder sich deren Erlass erwirkt, dann schützen Sie sich vollständig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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