الإفتاء

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Anlegen eines Kellers unter der Moschee

Frage

Was sagen die Gelehrten der Religion und die Muftis der unumstößlichen Scharia zu folgender Frage: In der Moschee Scheich Farrukh wird, weil der Platz nicht ausreicht, Brennmaterial auf den Dächern von Häusern gelagert, wodurch die Gefahr eines Schadens besteht. Die Mutawallis (Verwalter der Stiftung) haben diesen Bedarf erkannt und sich folgende Maßnahme ausgedacht: Im Boden der Moschee auf der Südseite soll ein Keller gebaut werden, damit dieser Bedarf behoben ist.

Antwort

Eine solche Verfügung ist nicht erlaubt; man soll etwas anderes einrichten. [ar]لَوْ بَنَى فَوْقَهُ بَيْتًا لِلْإِمَامِ لَا يَضُرُّ؛ لِأَنَّهُ مِنَ الْمَصَالِحِ، أَمَّا لَوْ تَمَّتِ الْمَسْجِدِيَّةُ ثُمَّ أَرَادَ الْبِنَاءَ مُنِعَ، وَلَوْ قَالَ: عَنَيْتُ، قَالَ لَمْ يُصَدَّقْ. تاتارخانية.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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