الإفتاء

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Bau von Läden und Ähnlichem für die Belange der Moschee auf herrenlosem Land bei der Moschee

Frage

Die Moschee von Khamran ist hunderte Jahre alt. Ein Brunnen, der an die Moschee grenzt, wird Brunnen der Moschee genannt, befand sich aber außerhalb der Moschee. Später ließ ein Wohltäter für die Moschee einen Brunnen in der Moschee selbst anlegen, und der Brunnen außerhalb der Moschee verfiel. Dann wurde mit Zustimmung von neunzig Prozent der Bewohner des Viertels der Brunnen zugeschüttet und es wurden Toiletten der Moschee und mehrere Läden gebaut. Ist dieser Bau für die Moschee erlaubt oder nicht?

Antwort

In der Nähe von Moscheen pflegte man einen Teil des Platzes für die allgemeinen Belange (Masalih) der Moschee freizulassen; so scheint es sich auch mit diesem Ort zu verhalten, besonders da niemand Eigentumsanspruch darauf erhebt.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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