Inbesitznahme von Moscheeland als Eigentum
Frage
Zaid will den Hof der Moschee, den Platz für das Totengebet (Dschanaza), den Platz für religiöse Versammlungen und den Weg der Prozession mit Taʿziyas (Nachbildungen des Grabmals des Imams Husain für die Muharram-Umzüge) in Besitz nehmen und darauf ein Haus bauen. Wie lautet die Bestimmung der Scharia dazu?
Antwort
Wenn dieser Ort als Stiftung (Waqf) für die Moschee gewidmet ist, so ist es Ghasb (unrechtmäßige Aneignung) und haram, ihn als Eigentümer in Besitz zu nehmen. Diese Inbesitznahme muss beseitigt und der Ort in den Besitz der Moschee übergeben werden; dann soll man ihn mit einer Mauer umgeben und gemäß den Interessen der Moschee für ihre Zwecke verwenden, damit es in Zukunft…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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