Verlegung der Gebetszeitentafel von einer Moschee in eine andere
Frage
Ein Mann hängte in der Moschee von Zaid aus seinem persönlichen Einkommen eine Zeitentafel (der Gebetszeiten) auf und stiftete sie als Waqf. Seit 6 Jahren hängt sie völlig nutzlos, ohne Zweck und ohne Gebrauch, das heißt, der Imam dieser Moschee richtet sich nicht danach. Wäre es in einer solchen Lage richtig, wenn man diese als Waqf gestiftete Gebetszeitentafel aus dieser Moschee herausnimmt und in einer anderen Moschee, in der regelmäßig gebetet wird und in der es keine Tafel gibt, – in jener Moschee, die sie…
Antwort
Wenn der ursprüngliche Eigentümer sie ausdrücklich für gerade diese Moschee als Waqf gestiftet hat und dieser Waqf zudem gültig zustande gekommen ist, so gibt es hinsichtlich ihrer späteren Verlegung in eine andere Moschee zwei Meinungen der Fuqaha (Rechtsgelehrten); die vorherrschende (Radschih) ist, dass die Verlegung nicht erlaubt ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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