Der Betende erhält Belohnung, auch wenn man ihn am Gebet in der Moschee hindert
Frage
Wenn in einer Moschee keine allgemeine Erlaubnis (Idhn Amm) besteht und der Mutawalli der Moschee beim Anblick von Betenden sagt, es gebe in der Stadt noch 17 andere Moscheen – ist es denn unbedingt gerade hier nötig? –, kann man dann trotz dieser seiner Worte in dieser Moschee beten oder nicht?
Antwort
Niemand hat das Recht, irgendeinen Betenden daran zu hindern, in einer Moschee im Sinne der Scharia zu beten. Wer hindert, hat unrecht; dadurch, dass er hindert, wird diese Moschee nicht sein Eigentum, vielmehr ist sein Hindern unrechtmäßig, und das Gebet in dieser Moschee bleibt gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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