Jemand hat Land einer Moschee an sich gerissen und darauf gebaut: Wie ist es, für die Moschee anderes Land dafür anzunehmen?
Frage
Frage: Das Haus von Zaid grenzt an eine Moschee. Auf einem Teil der Moschee hat er eigenmächtig, mit Gewalt, ein Haus gebaut, und ein Teil blieb unbebaut – er dient als Ausgang seines Hauses. Wenn man unter Druck jenes Land, auf dem nicht gebaut wurde, einzäunt (zurückholt) oder einen angemessenen Preis dafür nimmt – ist das nach der Scharia erlaubt oder nicht?
Antwort
Den Teil des Moscheelandes, den er seinem Haus einverleibt hat, muss man ihn räumen lassen. Wenn er ihn nicht räumt und bereit ist, der Moschee dafür ebenso viel Land zu geben, dann soll man dies notgedrungen annehmen. Man soll sich jedoch darum bemühen, dass die Moschee ihr ursprüngliches Land selbst zurückerhält.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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